Erde
aus der Kraft der Mitte
Feuer
mit einem liebenden Herzen
Metall
Raum einnehmen & loslassen
Wasser
gelassen im Fluss des Lebens
Holz
den eigenen Weg gehen

KENNTNISNAHME ÜBER SHIATSU ALS GEWERBE UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Information über den gewerblichen Charakter von Shiatsu

Naturgemäß dürfen gewerbliche Behandlungen nur an gesunden Menschen bzw. nach Rücksprache mit dem/der Arzt/in oder Therapeut/in durchgeführt werden.

Shiatsu ist kein Gesundheitsberuf  und stellt keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige Behandlung dar.

Beim Vorliegen von Beschwerden ist eine medizinische Abklärung unbedingt notwendig. Shiatsu-Behandlungen können in diesem Fall nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin oder Therapeut/in stattfinden.

Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, müssen in Rechnung gestellt werden.

Bis auf weiteres wird keine UST gemäß § 19 Abs.1 UStG Kleinunternehmen in Rechnung gestellt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung und Teilnahmebedingung an Kursangeboten:

Anmeldung
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt, sowie mit dem Eingang der Kursgebühr oder von wenigstens 50 % als Anzahlung. Der Rest ist spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn fällig. Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert.
Rücktritt
Sollte ich meine Teilnahme bis 3 Wochen vor Seminarbeginn absagen, fallen € 30,– Bearbeitungsgebühr an, bis 2 Wochen vor Seminarbeginn sind 20 % der Kursgebühr zu zahlen. Später oder bei Nichterscheinen, ist der volle Seminarpreis fällig, außer ich stelle eine/n ErsatzteilnehmerIn oder es rückt jemand von der Warteliste nach. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Absage des Seminars seitens des Veranstalters wird die geleistete Anzahlung retourniert, sonstige Vergütungen oder Spesenersatzzahlungen erfolgen nicht.
Verantwortung
Die Teilnehmenden tragen selber Sorge für ihr Wohlergehen während des Kurses. Sie übernehmen dafür die volle Verantwortung und können deshalb die VeranstalterInnen, bzw. SeminarleiterInnen für alle mit dem Seminar in Verbindung stehenden Ereignisse und Handlungen, nicht haftbar machen.